„Novelle des Verpackungsgesetzes ist ein deutscher Alleingang“

13. Juli 2023
Düsseldorf

Vor kurzem hat das Bundesumweltministerium (BMUV) eine Änderung des deutschen Verpackungsgesetzes vorgeschlagen – noch bevor die Verhandlungen über die neue europäische Verpackungsverordnung abgeschlossen sind. Nun kritisieren die beiden Industrieverbände Aluminium Deutschland (AD) und die WirtschaftsVereinigung Metalle (WVMetalle) die geplanten Neuregelungen im Verpackungsgesetz, schließlich weichen viele Punkte von den neuen geplanten EU-Regelungen ab, was zu Konflikten führen wird.

Die deutsche Nichteisen(NE)-Metallindustrie, vertreten durch die beiden Verbände, unterstützt die Stärkung ökologisch vorteilhafter Mehrweg-, Rücknahme- und Pfandsysteme und begrüßt die Ankündigung des BMUV, mit dem vorgelegten Gesetzentwurf ein Nebeneinander verschiedener ökologisch optimierter Verpackungssysteme zu ermöglichen. Doch bleiben die zu erwartenden EU-Regelungen der neuen europäischen Verpackungsverordnung darin unberücksichtigt.

Die Novelle des Verpackungsgesetzes ist ein deutscher Alleingang, der für unsere Branche nicht nachvollziehbar ist. Mit Blick auf die geplante neue EU-Verordnung ist das Handeln der Bundesregierung nicht effizient.

Roland Leder, Präsident der WVMetalle und Vizepräsident von Aluminium Deutschland

 

Mehrweg-Angebotspflicht und weitere Neuerungen 

Eine wesentliche Neuerung im Gesetzesentwurf stellt die Einführung einer Mehrweg-Angebotspflicht für alle Letztvertreiber von Verpackungen dar, die laut BMUV mindestens 16.000 Verkaufsstellen in Deutschland betrifft. In Europa sollen nach aktuellem Diskussionsstand nur Letztvertreiber ab einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m² von ähnlichen Verpflichtungen betroffen sein. Damit wären in Deutschland viele Kleinstbetriebe betroffen, in anderen EU-Ländern jedoch nicht.

Einschätzungen des Handels zufolge würde die Einführung der neuen Mehrweg-Angebotspflicht zu einem erheblichen Mehraufwand in der Logistik führen, da Mehrwegsysteme eine deutlich höhere Anzahl von Lkw-Fahrten für die Rücknahme erfordern. Zusätzliche Kosten würden für die Bereitstellung von Mehrwegoptionen sowie für die aufwendige Sortierung und Rückführung entstehen, was erhebliche Auswirkungen auf die Preise im Getränkemarkt hätte.

Eine allgemeine Mehrweg-Förderung durch eine Verpflichtung zum Angebot zu erreichen, basiert jedoch nicht auf wissenschaftlichen Grundlagen und wäre wenig zielführend. Dies könnte dazu führen, dass bepfandete Verpackungen wie Getränkedosen verdrängt werden, obwohl sie eine wichtige Rolle im Wettbewerb ökologisch optimierter Verpackungssysteme neben Mehrwegsystemen spielen. Schließlich bringen die meisten Bürger Dosen nahezu vollständig in die Geschäfte zurück, damit sie erneut in den Kreislauf gelangen.

Eingriffe in Verkaufsgestaltung und Verkaufsprozesse

Der neue deutsche Gesetzesentwurf enthält außerdem weitgehende Eingriffe in die Preisgestaltung und den Verkaufsprozess – damit der Konsument von dem Mehrwegangebot schließlich Gebrauch macht. Um die Wahlfreiheit der Verbraucher an der Ladentheke zu erhöhen, wird die Wahlfreiheit der Unternehmen, oft Kleinstunternehmen wie Kioske, empfindlich eingeschränkt. Eine so erzielte Wettbewerbsfähigkeit halten die beiden Industrieverbände daher für äußerst bedenklich.

Weitere Eingriffe betreffen Verpackungen, die z. B. in größeren Restaurants mit Selbstbedienung anfallen. Hier soll es sogar zu einem Verbot für 100 Prozent recyclebare und über duale Systeme oder Pfandsysteme nahezu vollständig erfasste Getränkedosen oder Menüschalen aus Aluminium kommen.

 

Pressemitteilung Aluminium Deutschland
Aluminium Deutschland und die WirtschaftsVereinigung Metalle (WVMetalle)